Neue FAQ der EU-Kommission zur EUDR
Die EU-Kommission hat im Oktober 2024 neue FAQ (Version 1.3) sowie erste Leitlinien (engl. guidance-document) zur EUDR veröffentlicht. Hier können Sie die offizielle deutsche Übersetzung der FAQ sowie die Originalversion ansehen und herunterladen.
Die ersten Leitlinien der EU-Kommission finden Sie hier
Zudem hat die Kommission im März 2025 eine weitere Hilfestellung veröffentlicht mit dem Titel: "Understanding your position in beef, cocoa, coffee, palm oil, rubber, soy, and wood supply chains". Darin werden Lieferketten-Szenarien beispielhaft erläutert und mit vielen Schaubildern erklärt. Die BLE hat das Dokument für Sie übersetzt.
Deutsche Version herunterladen: EINHALTUNG DER EUDR – Darstellung Ihrer Unternehmensposition in Rind-, Kakao-, Kaffee-, Palmöl-, Kautschuk-, Soja- und Holz-Lieferketten
Originalversion herunterladen: EUDR compliance: Understanding your position in beef, cocoa, coffee, palm oil, rubber, soy, and wood supply chains (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
Die Hilfestellungen der EU-Kommission dienen dazu, nationale Behörden, Marktteilnehmer und Händler sowie andere Interessensträger über die Umsetzung der EUDR zu informieren und sie auf den Geltungsbeginn vorzubereiten. Die "EU-Verordnung Nr. 1115/ 2023 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/ 2010" ist im Folgenden als "die Verordnung", "die vorliegende Verordnung" oder "EUDR" benannt.
Hinweis: Der vorliegende Text spiegelt lediglich die Ansichten der Dienste der Kommission wider. Er ist rechtlich nicht bindend und die Kommission übernimmt keine Haftung. Die BLE übernimmt keine Verantwortung für mögliche Übersetzungsfehler. Bei textlichen Unklarheiten verwenden Sie bitte die englische Originalversion.
3. FAQ zum Gegenstand der Verpflichtungen
6. FAQ zu Benchmarking und Partnerschaften
7. FAQ zu Unterstützung der Umsetzung (u.a. EU-Informationssystem)
9. Weitere Fragen (u.a. zum Übergangszeitraum)