wir freuen uns, dass Sie den offiziellen Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abonniert haben. Das zur BLE gehörige Bundesinformationszentrum Landwirtschaft erstellt und versendet diesen.
Mit diesem Newsletter möchten wir alle von der neuen Verordnung betroffenen Marktbeteiligten über aktuelle Entwicklungen zum Thema EUDR informieren und Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Um eine breite Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, bitten wir Sie, diesen Newsletter mit weiteren Interessierten zu teilen.
Die EU-Verordnung Nr. 1115/2023 für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und in allen Mitgliedstaaten nach einer Übergangszeit von 18 Monaten für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt eine längere Übergangsphase: Anwendungsstart für sie ist der 30. Juni 2025. Die EU-Kommission hat heute die Verschiebung der Verordnung um zwölf Monate vorgeschlagen. Mehr dazu lesen Sie unten.
Die Verordnung hat das Ziel, weltweit den EU-Beitrag zu Entwaldung und Walddegradierung zu minimieren und damit Treibhausgas-Emissionen zu senken und Artensterben zu verhindern. Relevante Rohstoffe gemäß EUDR sind: Ölpalme, Soja, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Holzsowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
Ab dem 30. Dezember 2024 gelten die EUDR-Verpflichtungen für Unternehmen sowie die Kontrollvorschriften für die BLE als zuständige Behörde. Die Kontrolle für den Bereich der deutschen Primärerzeugung obliegt den nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Länderbehörden.
Die BLE wurde mit der Vorbereitung der nationalen Umsetzung beauftragt und setzt sich zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit Inkrafttreten der Verordnung in verschiedenen europäischen Gremien für die Erarbeitung klarer und EU-einheitlicher Hilfestellungen und Leitlinien ein.
Grundlegende Informationen zur EUDR inklusive der von der EU-Kommission herausgegebenen FAQs (in informeller deutscher Übersetzung) sowie weiterführende Links finden Sie auf unserer Website.
Nützliche Links für Marktbeteiligte
Schaubilder zur praktischen Umsetzung der Verordnung
Neue Grafiken veranschaulichen die notwendigen Schritte zur Einhaltung der EUDR-Pflichten für unterschiedliche Marktbeteiligte in der vor- und nachgelagerten Lieferkette.
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte gilt auch für heimische Erzeuger von Soja, Rind und Holz in Deutschland. Was konkret auf deutsche Erzeuger zukommt, erfahren Sie in unserem Artikel auf praxis-agrar.
Die Abgabe der Sorgfaltserklärung erfolgt ausschließlich digital im EU-Informationssystem. Die benötigten Angaben sind Anhang II der EUDR zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der neuen Internetseite zum EU-Informationssystem – inklusive Verlinkung zu neuen Erklärvideos der EU-Kommission.
Stand der Umsetzung der EUDR: EU-Kommission schlägt Verschiebung vor
Aufgrund der Verzögerungen, die auf EU-Ebene in der Umsetzung der Verordnung aufgetreten sind, hat sich die Bundesregierung gegenüber Brüssel für eine Verlängerung der Übergangsphase eingesetzt.
In einer heute (2.10.2024) veröffentlichten Pressemitteilung der EU-Kommission schlägt diese eine Verschiebung um zwölf Monate vor, damit alle Beteiligten mehr Zeit zur Umsetzung der Verordnung haben.
Darin heißt es: „[…] dass eine zusätzliche 12-monatige Zeit für die Einführung des Systems eine ausgewogene Lösung darstellt, um Betreiber auf der ganzen Welt bei der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung von Anfang an zu unterstützen. […] Der Verlängerungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie von den gesetzgebenden Organen der EU vereinbart.“
Die Verschiebung des Geltungsbeginns muss laut Pressemitteilung noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Stimmen beide dem Vorschlag der EU-Kommission zu, würde die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.
Laut EU-Kommission soll die Risikoeinstufung aller Länder und Landesteile in drei Risikokategorien, das Benchmarking, vor Anwendungsbeginn der Verordnung bekanntgegeben werden. Bis es soweit ist, wird allen Ländern, auch Deutschland, ein „normales Risiko“ zugeordnet.
Neue FAQs und Leitfaden
Die EU-Kommission hatte für den Herbst 2024 die Veröffentlichung eines ersten Leitfadens (engl. guidance-document) zur EUDR sowie rund 40 ergänzende FAQs angekündigt. Laut der heutigen Pressemitteilung stehen beide Hilfestellungen jetzt bereit. Die BLE wird diese Dokumente schnellstmöglich auf ihrer Website in informeller deutscher Übersetzung zur Verfügung stellen. Beide Veröffentlichungen sollen Antworten auf zahlreiche Fragen liefern, die deutsche Marktbeteiligte auch an die BLE gerichtet haben. Ursprünglich waren die ergänzenden FAQs und der Leitfaden zum Sommerbeginn erwartet worden.
Alle Informationen der EU-Kommission zur EUDR finden Sie hier.
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