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Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter Nr. 25

24. Oktober 2025
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem die EU-Kommission am 23. September 2025 eine abermalige Verschiebung der EUDR vorgeschlagen hatte, ist sie nun mit einem konkreten Fahrplan ans EU-Parlament und an den Europäischen Rat herangetreten. In ihrem mehrseitigen Vorschlag führt die Kommission folgende Kernpunkte auf:

  1. Marktteilnehmer und Händler der nachgelagerten Lieferkette sollen nicht mehr verpflichtet sein, Sorgfaltserklärungen vorzulegen. Diese Maßnahme würde das EU-Informationssystem deutlich entlasten und effizienter machen.
  2. Neue Übergangsfristen: Für Kleinst- und Kleinunternehmen wird der Anwendungsstart der Verordnung um ein halbes Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
  3. Für mittlere und Großunternehmen gilt weiterhin der 30. Dezember 2025. Allerdings werden sie sechs Monate lang nicht mit Sanktionen belegt, falls sie bei einer Kontrolle nicht die Vorgaben der EUDR erfüllen sollten.

Die Kommission arbeitet auch an Notfallplänen, damit Marktbeteiligte ihren Verpflichtungen nachkommen können, auch wenn die vorgeschlagenen Veränderungen nicht rechtzeitig vom Parlament und vom Rat angenommen werden sollten. Wann es zu einer Einigung über den Kommissionsvorschlag kommt, ist noch nicht abzusehen. Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier. Alle vorgeschlagenen Veränderungen im Verordnungstext sowie deren konkrete Hintergründe können Sie unter folgendem Link einsehen: Vorschlag zur Veränderung der EUDR

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sieht den neuen Vorschlag kritisch. Laut Bundesminister Alois Rainer sei die wichtigste Forderung, nämlich die Einführung einer Null-Risiko-Variante in der EUDR, im neuen Vorschlag nicht enthalten. Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

Hinweis: Der Ende September von der Kommission ins Spiel gebrachte Jahresaufschub ist vom Tisch. Und noch sind keine rechtskräftigen Entscheidungen getroffen worden. Darum gilt weiterhin unverändert der Anwendungsstart der EUDR am 30. Dezember 2025. Über die neusten Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Auch unterstützen wir Sie weiterhin bei Ihrer Vorbereitung und laden Sie zum nächsten EUDR-Web-Seminar ein: Die Anmeldephase für "Was bedeutet die EUDR für die Holzwirtschaft" beginnt am 6. November 2025.

Haben Sie weitere Fragen zur EUDR? Dann wenden Sie sich gern an unseren BLE-Helpdesk zum Thema: anfragen@entwaldungsfreie-produkte.de

Das zur BLE gehörende Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erstellt und versendet diesen Newsletter. Um die sehr breite Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, bitten wir Sie, diesen Newsletter mit weiteren Interessierten zu teilen.

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Geolokalisierung: Welche Referenzkarten eignen sich?

Um die EUDR besser umzusetzen, hat das Thünen-Institut im Rahmen des Projekts GEOS-EUDR 21 globale Waldabdeckungskarten verglichen und analysiert. Die Ergebnisse sind nun in einem öffentlichen Brief festgehalten. Darin werden auch Empfehlungen zur optimalen Nutzung für Marktbeteiligte und Kontrollbehörden ausgesprochen. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ).

Die EUDR und der Zoll: Präsentationen aus Web-Seminar online!

Die beiden Präsentationen des vergangenen EUDR-Web-Seminars am 16. Oktober 2025 stehen zum Download als PDF bereit.

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