das EU-Parlament hat gestern für eine erneute Verschiebung der EUDR um ein Jahr sowie Vereinfachungen der Sorgfaltspflichten gestimmt. Damit hat es weitgehend die Position des Europäischen Rats übernommen, welche abgestimmte deutsche Vorschläge zur Basis hat.
Neben der Zustimmung zu einer abermaligen Verschiebung um ein Jahr für alle sind Rat und Parlament unter anderem der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung ausschließlich bei den Unternehmen liegen sollte, die das betreffende Produkt zuerst auf den EU-Markt in Verkehr bringen. Entlang der Lieferkette sollen keine Referenznummern mehr gesammelt werden müssen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des EU-Parlaments und weiterführende Informationen.
Wie geht es weiter?
Da nun alle drei Institutionen der EU im Dringlichkeitsverfahren eine Position bezogen haben, schließen sich Trilogverhandlungen an: Wie im vergangenen Jahr verhandeln Parlament, Rat und Kommission in den kommenden Tagen darüber, wie die EUDR verändert werden soll. Noch sind die Verschiebung des Geltungsbeginns und inhaltliche Änderungen der EUDR nicht beschlossen. Und nur wenn sich alle Verhandlungspartner rechtzeitig vor Weihnachten einigen, können eventuelle Änderungen an der Verordnung rechtskräftig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Wann gibt es eine endgültige Entscheidung?
Der Abschluss der Trilogverhandlungen und eine finale Entscheidung werden in der Vorweihnachtswoche erwartet, also zwischen dem 15. und 18. Dezember 2025. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, bleibt es beim Anwendungsbeginn der EUDR in ihrer derzeitigen Form am 30. Dezember 2025.
Über die Vorschläge der Kommission berichteten wir in unserem Newsletter Nr. 25. Sobald wir Neuigkeiten aus Brüssel zum Trilog haben, werden wir Sie auf unseren üblichen Kanälen darüber informieren.
Das zur BLE gehörende Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erstellt und versendet diesen Newsletter. Um die sehr breite Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, bitten wir Sie, diesen Newsletter mit weiteren Interessierten zu teilen.
Veranstaltungen vor Ort und digital
Wir sind vor Ort: GFFA 2026!
Vom 15. bis 16. Januar 2026 ist die BLE auf dem Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) in Berlin anzutreffen. Unsere Referierenden beziehen einen Stand zum Thema EUDR und klären über die neue EU-Verordnung auf. Sprechen Sie uns an!
Das Leitthema der diesjährigen Veranstaltung ist Wasser. Ernten. Unsere Zukunft. Intakte Wälder helfen bei der Bereitstellung von sauberem Wasser. Durch die Verhinderung der Entwaldung trägt die EUDR indirekt zum Schutz der Wasserressourcen bei.
Die EU-Kommission bietet weitere Schulungen zum Umgang mit dem EU-Informationssystem an. In diesen Seminaren lernen Sie, wie man sich als Unternehmen registriert und eine Sorgfaltserklärung abgibt. Teilnehmende bekommen die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Seminare finden in englischer Sprache statt. Termine gibt es aktuell bis Ende Dezember 2025. Noch sind Plätze frei!
Falls Sie einen Newsletter verpasst haben sollten, schauen Sie in unser Archiv. Dies finden Sie auf unserer Internetseite "Newsletter" im Bereich "Entwaldungsfreie Produkte (EUDR)".
Impressum: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Präsidentin: Dr. Margareta Büning-Fesel | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz DE 114 110 249 Redaktion: Bundesinformationszentrum Landwirtschaft | E-Mail: entwaldungsfreie-produkte@newsletter.ble.de Nachweise für in diesem Newsletter verwendete, nicht eigene Bilder in der Reihenfolge der Abbildungen: 1. Bild: Richard Carey/stock-adobe.com; 2. Bild: Tarcisio Schnaider/stock-adobe.com; 3. und 4. Bild: BLE