nachdem bereits gestern das EU-Parlament den Ergebnissen der Trilogverhandlungen vom 10. Dezember 2025 zugestimmt hatte, ist mit der heutigen formalen Annahme des Europäischen Rats sicher:
Die EUDR wird um ein weiteres Jahr verschoben und verändert.
Die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie der neue Verordnungstext werden morgen erwartet.
Was sind die Kernpunkte der Änderungen?
Anwendungsstart der EUDR für große Marktbeteiligte ist der 30. Dezember 2026.
Kleine Unternehmen müssen ab dem 30. Juni 2027 EUDR-konform handeln.
Nur Erstinverkehrbringer müssen eine Sorgfaltserklärung abgeben. Nur der erste nachgelagerte Marktbeteiligte muss deren Referenznummern sammeln.
Neue Kategorie: „kleine und kleinste Primärerzeuger“. Diese müssen nur noch eine einmalige und vereinfachte Erklärung abgeben.
Bis zum 30. April 2026 müssen die Auswirkungen der Vereinfachungen durch die EU-Kommission überprüft und der Verordnungstext gegebenenfalls angepasst werden.
Der HS-Code „ex 49“ (Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse) wird aus Anhang I gestrichen.
Wir als BLE arbeiten mit Hochdruck an der Aktualisierung unseres gesamten Informationsangebots rund um die EUDR. Im Zuge dessen werden in den kommenden Wochen und Monaten neue Termine unserer Web-Seminar-Reihe geplant und die Mitarbeitenden unseres Helpdesks aktualisieren ihre Wissensdatenbank, um Ihre E-Mail-Anfragen korrekt beantworten zu können.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Recherche zum Thema EUDR immer den überarbeiteten Verordnungstext. Nur dieser gewährt Rechtssicherheit! Wir werden ihn schnellstmöglich zum Download auf unserer Website zur Verfügung stellen – wie eingangs erwähnt, noch in diesem Jahr.
Des Weiteren erwarten wir in den kommenden Monaten von der EU-Kommission aktualisierte FAQ und Leitlinien – einige Detailfragen können auch wir erst mithilfe dieser neuen Antworten der Kommission klären.
Sobald wir die Inhalte auf den Webseiten zur EUDR angepasst haben, teilen wir dies im Newsletter mit.
Das zur BLE gehörende Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erstellt und versendet diesen Newsletter. Um die sehr breite Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, bitten wir Sie, diesen Newsletter mit weiteren Interessierten zu teilen.
Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ihre BLE
Neues Wissen zum Import und Export
Neue Antworten auf Ihre Chatfragen
Die kürzlich veröffentlichten Antworten auf Ihre Chatfragen aus dem Web-Seminar „Die EUDR und der Zoll“ vom 16. Oktober 2025 bleiben nach erster Einschätzung von den neuen Veränderungen der Verordnung weitestgehend unberührt. Wir weisen dennoch darauf hin, den neuen Verordnungstext zu berücksichtigen und behalten uns Anpassungen unserer Antworten bis auf Weiteres vor.
Falls Sie einen Newsletter verpasst haben sollten, schauen Sie in unser Archiv. Dies finden Sie auf unserer Internetseite "Newsletter" im Bereich "Entwaldungsfreie Produkte (EUDR)".
Impressum: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Präsidentin: Dr. Margareta Büning-Fesel | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz DE 114 110 249 Redaktion: Bundesinformationszentrum Landwirtschaft | E-Mail: entwaldungsfreie-produkte@newsletter.ble.de Nachweise für in diesem Newsletter verwendete, nicht eigene Bilder in der Reihenfolge der Abbildungen: 1. Bild: Richard Carey/stock-adobe.com; 2. Bild: Torbz/stock-adobe.com; 3. Bild: BLE